Erstgespräch.
Das Erstgespräch dient dazu, Ihr persönliches Anliegen kennenzulernen und Ihre Situation erfassen zu können - damit ein konkreter Auftrag mit klaren Zielen sichtbar wird. Am Ende dieser ersten Sitzung wissen wir, ob wir uns miteinander eine Zusammenarbeit vorstellen können und wie viele Folgetermine erforderlich sind. Selbstverständlich verpflichtet die Vereinbarung eines Erstgespräches zu keinen weiteren Sitzungen.
Therapiedauer & Gesprächsintervall
Der Umfang der Beratung/Therapie wird gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Bedürfnissen im Erstgespräch abgesprochen. Es zeigte sich, dass bei Einzel- und Paartherapie 3-8 Termine sinnvoll sein können. Studien konnten zeigen, dass eine systemisch lösungsorientierte Therapie bereits nach wenigen Sitzungen Erfolge verzeichnen kann. Das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen wird im Einzelfall entschieden und liegt meist zwischen zwei bis vier Wochen.
Der Umfang der Beratung/Therapie wird gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Bedürfnissen im Erstgespräch abgesprochen. Es zeigte sich, dass bei Einzel- und Paartherapie 3-8 Termine sinnvoll sein können. Studien konnten zeigen, dass eine systemisch lösungsorientierte Therapie bereits nach wenigen Sitzungen Erfolge verzeichnen kann. Das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen wird im Einzelfall entschieden und liegt meist zwischen zwei bis vier Wochen.
Kosten & Dauer pro Sitzung.
- Erstgespräch (Einzel & Paar) | 75 Minuten: 100 €
- Einzelgespräch (alle Fachrichtungen) | 60 Minuten: 100 €
- Erstgespräch (Einzel & Paar) | 75 Minuten: 100 €
- Paartherapie (alle Themen) | 90 Minuten: 150 €
Rahmenbedingungen.
Ich bitte davon abzusehen, früher in die Praxis zu kommen, als der Termin vereinbart wurde. Da ich während der Behandlung nicht die Tür öffnen kann, entstehen Ihnen sonst unnötige Wartezeiten. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens vier volle Werktage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
Ich bitte davon abzusehen, früher in die Praxis zu kommen, als der Termin vereinbart wurde. Da ich während der Behandlung nicht die Tür öffnen kann, entstehen Ihnen sonst unnötige Wartezeiten. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens vier volle Werktage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
Schweigepflicht.
Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Therapie/Beratung unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung in Schriftform gebe ich keine Auskünfte oder Informationen an Dritte weiter.
Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Therapie/Beratung unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung in Schriftform gebe ich keine Auskünfte oder Informationen an Dritte weiter.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Bei meiner Praxis handelt sich um eine Privatpraxis, welche nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie zugelassen ist. Gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Meine Leistungen werden daher von den gesetzlichen Versicherungen nicht erstattet.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben oder in Gänze bei einer Privaten Krankenkasse versichert sein, kann eine Erstattung (teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr) erfolgen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich jedoch keinen Einfluss. Da ich nicht die Möglichkeit habe, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen, zahlt der Patient das Honorar direkt an mich und kann dann versuchen, die erhaltene Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen - sofern er dies wünscht.
Bei meiner Praxis handelt sich um eine Privatpraxis, welche nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie zugelassen ist. Gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Meine Leistungen werden daher von den gesetzlichen Versicherungen nicht erstattet.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben oder in Gänze bei einer Privaten Krankenkasse versichert sein, kann eine Erstattung (teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr) erfolgen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich jedoch keinen Einfluss. Da ich nicht die Möglichkeit habe, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen, zahlt der Patient das Honorar direkt an mich und kann dann versuchen, die erhaltene Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen - sofern er dies wünscht.
Informationen zur Systemischen Therapie.
Die Systemische Therapie ist ein staatlich anerkanntes Psychotherapieverfahren. Studien konnten nachweisen, dass es sich um ein wirksames und kostengünstiges Therapieverfahren mit sehr guten Langzeiteffekten handelt.
Die Systemische Therapie ist ein staatlich anerkanntes Psychotherapieverfahren. Studien konnten nachweisen, dass es sich um ein wirksames und kostengünstiges Therapieverfahren mit sehr guten Langzeiteffekten handelt.